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AGB

1. Allgemeines

Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen, Vorführungen, Vorschlägen und sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschließlich Aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen.

Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Leistungsdaten, Abbildungen, Beschreibungen, Skizzen und Zeichnungen in Katalogen, Broschüren, Preislisten und sonstigen Drucksachen oder elektronischen Medien sind nur annähernd, jedoch bestmöglich erteilt, sind jedoch für uns insoweit verbindlich. Das Gleiche gilt für derartige Angaben der Hersteller.

2. Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.
Zwischenverkäufe behalten wir uns ausdrücklich vor, soweit wir nicht schriftlich das Objekt befristet anhand gegeben haben.

Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Widerruf von Bestellungen nach deren Eingang bei uns ist ausgeschlossen. Abänderungen, mündliche Ergänzungen, Nebenabsprachen sowie etwaige Zusagen bei Kaufabschluss bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Allenfalls vorkommende Druck-, Schreib-, Rechen- und Hörfehler am Telefon verpflichten uns nicht.

Die mündliche, telefonische oder schriftliche Anforderung unseres Service- Personals zur Beratung, Diagnose, Montage, Installation, Inbetriebsetzung, Inspektion und/oder Reparatur von Maschinen und Geräten stellt einen verbindlichen Auftrag seitens des Auftraggebers an uns dar.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in EUR jeweils ab Werk, Standort oder Lager. Sie schließen MwSt., Zoll, Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und Sonstige Spesen nicht ein.

Maßgebend für die Berechung fabrikneuer Maschinen sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

Frei Verladung auf LKW ist, falls nicht anders vereinbart, nur bei Lieferung ab Lager mit eingeschlossen.

4. Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist Der Verladevorgang am Abgabestandort ist ein Bestandteil des Versandes. Für Transportschäden, auch wenn sie durch Art der Verpackung bzw. Befestigung auf dem Transportmittel bedingt sind, haften wir nicht. Der Besteller hat das Recht, vor Versand der Ware Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen oder selbst vorzunehmen.

Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliches verlangen des Käufers und auf dessen Rechnung.

Alle Angaben über Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit gemacht. Ihre Nichteinhaltung schließt in Verzugsetzung, Schadensersatz und sonstige Ansprüche des Bestellers einschl. des Rücktrittsrechts vom Vertrage aus. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Maschinenbruch, Zerstörung oder Beschädigung des Kaufgegenstandes berechtigen uns zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeit ohne dass daraus seitens des Bestellers irgendwelche Ersatzansprüche hergeleitet werden können. Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen. Versandbereit stehende Maschine müssen innerhalb von 14 Tagen übernommen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort in bar ohne Abzug fällig, gleich ob der Kaufgegenstand am Bestimmungsort angekommen ist oder nicht oder irgendwelche Reklamationen erfolgen.

Unbekannten Bestellern oder wenn nicht genügend Referenzen bei Auftragserteilung genannt werden, liefern wir gegen vorherige Zahlung des Betrages.

Zur Annahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme geschieht dies nur erfüllungshalber unter Berechnung sämtlicher Einziehungsspesen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Mahnung ist für Inverzugsetzung nicht erforderlich. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden automatisch vom 10. Tag der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche sind ausgeschlossen. Bei Zahlung in ausländischer Währung gilt die Zahlungspflicht erst dann als erfüllt, wenn der Lieferer den vollen EUR-Betrag seiner Rechnung zur freien Verfügung erhalten hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder nach Kaufabschluss eingetretene oder uns bekannt gewordene Zahlungsunsicherheit berechtigt uns ohne Freisetzung, gewährte Stundungen zu widerrufen, die weitere Erfüllung des Vertrages oder die Ausführung etwa noch vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen auszusetzen oder sie zu streichen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Der Käufer darf bis dahin unser Eigentumsrecht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen. Unbeschadet des Bestehens des hier geregelten Verbotes einer weiteren Veräußerung gehen Forderungen gegen den Erwerber auf uns über. Sollten aber Dritte irgendwelche Ansprüche auf die von uns gelieferten Gegenstände erheben oder diese mit Beschlag belegen, so sind wir zur Wahrung unserer Rechte sofort zu benachrichtigen. Die Folgen, welche aus der Unterlassung dieser Vorschrift entstehen, hat der Käufer zu tragen. Ebenso die Kosten, die uns durch Verfolgung unserer Ansprüche entstehen.

Werden Maschinen, Zubehör etc. durch Fundamentierung oder dergleichen mit Grund und Boden, Gebäudeteilen oder auf sonstige Weise mit anderen Gegenständen verbunden, so gilt als vereinbart, dass diese Verbindung nur vorübergehend erfolgt und erst dann eine dauernde werden kann, wenn der Käufer nach Erfüllung seiner Verpflichtungen das Eigentum erlangt hat.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen und Wartungen ausführen zu lassen. Er hat den Kaufgegenstand gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch zu versichern, mit der Maßgabe, dass die Rechte aus der Versicherung dem Lieferer zustehen. Sofern eine Versicherung auf Verlangen des Lieferers nicht nachgewiesen wird, ist dieser berechtigt, den Gegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.

Falls der Käufer eine Weiterveräußerung beabsichtigt, ist hierzu unsere vorherige Zustimmung erforderlich. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Einwilligung tritt in jedem Fall Gesamtfälligkeit unserer Forderungen ein. Außerdem haftet der Erwerber voll auf Schadenersatz.


Für diesen Eigentumsvorbehalt gilt §455BGB. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltlose Eigentum als Sicherung für die Saldoforderungen des Lieferers.

Ist der Besteller ein Händler, so kann er den Kaufgegenstand veräußern. Er tritt jedoch schon jetzt bis zur völligen Tilgung die ihm aus Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers ist der Erwerber verpflichtet, die Abtretung dem Neuerwerber bekannt zugeben.

Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Zahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ohne weiters das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht, und die abgetretnen Forderungen dem Käufer zustehen. Wir werden die uns zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freigeben als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt.

7. Mängelhaftung (neue Maschinen)

Für Lieferung fabrikneuer Maschinen gelten die Bedingungen, die wir mit Erfolg gegenüber unseren Vorlieferanten geltend machen können. Davon abgesehen beträgt die maximale Gewährleistungszeit in keinem Falle mehr als 12 Monate im Einschichtbetrieb, bei maximal 2000 Betriebsstunden. Die Gewährleistung beginnt ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 3 Wochen nach Lieferung.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen und offensichtliche Beschädigungen sofort dem Transporteur mitzuteilen. Weitere Mängel der Lieferung sind uns unverzüglich mitzuteilen.

Das beanstandete Teil oder die Maschine ist auf unser Verlangen kostenlos an uns einzusenden. Etwa ersetzte Teile gehen entschädigungsfrei in unser Eigentum über.

Ein Recht etwaige Mängel auf unsere Kosten oder ohne unser Wissen oder ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst zu beheben oder durch Dritte beseitigen zu lassen, ist nicht gegeben. Auch nicht das Recht bei einem Fehler Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Geschäftes zu beanspruchen.

Für naturgemäße Abnutzung und für durch unrichtige Behandlung entstehende Schäden haften wir nicht. Ein Anspruch auf Ersatz irgendwelcher Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Eine Entschädigung für allenfalls gegebene Betriebsstörungen, für Abbau und Abbruch oder aus sonstigen Gründen entstandenen Kosten und Schäden gewähren wir nicht.

8. Mängelhaftung (gebrauchte Maschinen)

Gebrauchte Maschinen und Maschinen aus zweiter Hand verkaufen wir nur im Zustand, in welchem sie sich befinden und mit dem vorhandenen Zubehör. Haftung für offene und versteckte Mängel ist in jedem Falle ausgeschlossen, wie auch jegliche Schadensersatzpflicht. Ein Anspruch auf Ersatz irgendwelcher Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Gegenstände gelten mit Besichtigung, Abholung und Verladung als angenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Bei Zusicherung von Bruch- und Rissfreiheit versteht sich diese Garantie nur für solche Mängel, welche die Betriebsfähigkeit der Maschine ausschließen. Geschweißte oder im so genannten Regelverfahren reparierte Maschinen gelten als riss- und bruchfrei. Nicht erfüllte Zusicherungen und nicht eingehaltene Garantien berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag aber nicht zu Ansprüchen auf Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. Beanstandungen müssen sofort, jedoch spätestens nach 14 Tage nach Übernahme bei uns schriftlich eingehen. Ein Recht etwaige Mängel auf unsere Kosten oder ohne unser Wissen oder ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst zu beheben oder durch Ditte beseitigen zu lassen, ist in keinem Fall gegeben.

Für natürliche Abnutzung und für durch unrichtige Behandlung entstandene Schäden haften wir nicht.

9. Rücktritt vom Vertrag

Sofern wir von dem Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach Gebrauch machen, hat uns der Käufer sämtliche infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, insbesondere auch die durch den Abbruch und Wegtransport der Maschine entstehenden Aufwendungen sowie deren Beschädigungen, die durch ihn oder seine Beauftragten verursacht worden sind, zu ersetzten. Falls nicht anders vereinbart, sind die Maschinen in unverändertem Zustand frachtfrei an unser Lager zu liefern.

Ebenso sind wir berechtigt, für Wertminderungen und Benutzung der Maschinen und der sonstigen Gegenstände, Entschädigungen zu verlangen und die allenfalls vom Käufer geleisteten Zahlungen unseren Ansprüchen gegenüber aufzurechnen.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Zahlung und Lieferung ist beiderseits unser Firmensitz (Oberschweinbach / Fürstenfeldbruck). Ist der Käufer kein Vollkaufmann im Sinne von §4HGB, dann ist die Zuständigkeit des Amtsgerichtes unseres Firmensitzes (Fürstenfeldbruck) für den Fall vereinbart, dass die Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

11. Sonstiges

Falls wir andere Gegenstände als Maschinen und Maschinenzubehör verkaufen, gelten obige Verkaufs- und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entsprechend.

12. Verbindlichkeit des Vertrages

Die vorstehenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Teil des Kaufabschlusses. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unverbindlich.

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